Änderungen bei Minijobs, Übergangsbereich & Mindestlohn ab 2025

Ab dem Jahr 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn erneut angehoben. Diese Anpassung wirkt sich nicht nur auf das Einkommen von Beschäftigten aus, sondern auch auf die Verdienstgrenzen für Minijobs und den Übergangsbereich.
Wie der Mindestlohn festgelegt wird
Die Höhe des Mindestlohns wird alle zwei Jahre durch die Unabhängige Mindestlohnkommission überprüft. Diese Kommission orientiert sich dabei an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland und spricht anschließend eine Empfehlung an die Bundesregierung aus. Nach Prüfung wird diese Empfehlung in der Regel durch eine Verordnung verbindlich gemacht, wie es das Mindestlohngesetz vorsieht.
Für das Jahr 2024 wurde bereits eine Erhöhung auf 12,41 Euro pro Stunde beschlossen. Im Jahr 2025 wird der Mindestlohn weiter steigen und dann 12,82 Euro pro Stunde betragen.
Auswirkungen auf Minijobs und Übergangsbereich
Die Anpassung des Mindestlohns hat auch Konsequenzen für die Einkommensgrenzen bei Minijobs und im Übergangsbereich. Laut den Geringfügigkeits-Richtlinien vom 14. Dezember 2023 ändern sich die folgenden Werte:
- Minijob-Verdienstgrenze: 2024 dürfen Minijobber maximal 538 Euro pro Monat verdienen. Ab 2025 steigt diese Grenze auf 556 Euro pro Monat.
- Übergangsbereich für Midijobs: Im Jahr 2024 liegt der Übergangsbereich zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro monatlich. Ab 2025 verschiebt sich dieser Bereich auf Einkünfte zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro monatlich.
Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?
Sobald die Verdienstgrenze eines Minijobs überschritten wird, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Ausschlaggebend ist dabei nicht die tatsächlich ausgezahlte Summe, sondern der Entgeltanspruch des Mitarbeiters, also das sogenannte Entstehungsprinzip. In einem solchen Fall wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig, und der Arbeitgeber muss eine entsprechende Ummeldung gemäß der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) vornehmen.
Maximale Arbeitszeit für Minijobber
Um die Verdienstgrenze eines Minijobs einzuhalten, können Minijobber nicht unbegrenzt viele Stunden pro Monat arbeiten. Die maximale monatliche Arbeitszeit hängt direkt mit dem geltenden Mindestlohn zusammen:
- 2024: Bei einem Stundenlohn von 12,41 Euro ergibt sich eine maximale monatliche Arbeitszeit von etwa 43,35 Stunden (538 Euro ÷ 12,41 Euro).
- 2025: Durch die Anhebung des Mindestlohns auf 12,82 Euro erhöht sich die maximal mögliche Arbeitszeit minimal auf 43,37 Stunden pro Monat (556 Euro ÷ 12,82 Euro).
Wichtig: Mindestlohn einhalten!
Arbeitgeber, die den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten, riskieren erhebliche Konsequenzen. Neben Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro können auch Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen fällig werden. Eine korrekte Berechnung und Umsetzung der Regelungen ist daher für Arbeitgeber unverzichtbar.
Fazit
Die Erhöhung des Mindestlohns ab 2025 bringt sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber neue Rahmenbedingungen. Besonders bei Minijobs und im Übergangsbereich sollten die angepassten Verdienstgrenzen und Arbeitszeiten beachtet werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wer sich unsicher ist, kann bei Fragen zu Sozialversicherungs- und Meldepflichten Rat bei einem Steuerberater oder den zuständigen Behörden suchen.