Allgemeine Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Felsberg beginnt am 2. Dezember 2024

Die Stadt Felsberg führt gemäß § 9 Abs. 2 der Schädlingsbekämpfungsverordnung ab dem 2. Dezember 2024 eine allgemeine Rattenbekämpfung durch. Diese Maßnahme erstreckt sich auf die Straßenzüge in den Stadtteilen Felsberg, Gensungen, Melgershausen, Niedervorschütz, Rhünda und Wolfershausen.
Details zur Durchführung
Die Bekämpfungsmaßnahmen werden durch die Firma Rentokil Initial GmbH & Co. KG aus Kassel durchgeführt und dauern etwa vier Wochen. Die betroffenen Grundstücke, darunter private, gewerbliche, landwirtschaftliche und gärtnerische Flächen sowie das Kanalnetz innerhalb der geschlossenen Ortschaften, werden behandelt.
Sicherheitsmaßnahmen
- Das Beködern erfolgt ausschließlich in Sicherheitsboxen, um Gefahren für Kinder, Haustiere und Vögel zu minimieren.
- Anwohner können die Schädlingsbekämpfung auf ihren Grundstücken gegen eigene Kostenübernahme beauftragen.
- Sollte das Angebot der Firma Rentokil nicht angenommen werden, sind die Eigentümer, Pächter oder Mieter verpflichtet, eigenständig geeignete Rattenvertilgungsmittel auszulegen und den Befall vollständig zu beseitigen.
Wichtige Hinweise
- Die Köderauslegung darf nur in Anwesenheit der jeweiligen Grundstücksverantwortlichen erfolgen. Haustürverkäufe sind strikt verboten.
- Abfallstoffe, insbesondere Küchen- und Futterabfälle, müssen vor Beginn der Bekämpfung entfernt werden.
- Nach der Aktion sind Schlupfstellen und Durchtrittsstellen dauerhaft zu verschließen, um einen erneuten Befall zu erschweren.
- Es dürfen nur zugelassene Bekämpfungsmittel verwendet werden.
Gemeinschaftliche Verantwortung
Da Ratten gefährliche Krankheitsüberträger sind, bittet die Stadt dringend um Unterstützung der Schädlingsbekämpfer und um aktive Mitwirkung aller Anwohner, um den Erfolg der Aktion sicherzustellen.
Verpflichtung gemäß Schädlingsbekämpfungsverordnung
Gemäß § 1 der Schädlingsbekämpfungsverordnung besteht für alle Grundstücksverantwortlichen die Pflicht zur Schädlingsbekämpfung.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Magistrat der Stadt Felsberg