Bezahlbarer Wohnraum: Anmeldung von Bauvorhaben ab sofort möglich

Schwalm-Eder-Kreis – Anmeldungen von Modernisierungsvorhaben oder Neubauten im Rahmen der Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus können mit den Fristen 23. Mai und 19. September 2025 gestellt werden.
Der soziale Wohnungsbau hat die wichtige Aufgabe, Menschen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können, mit angemessenen Wohnungen zu versorgen. Hier steigt der Bedarf stetig an, während gleichzeitig die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen ebenso stetig abnimmt. Die erheblich gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten stellen die Wohnungswirtschaft weiterhin vor große Herausforderungen.
Das Land stellt hierfür gemeinsam mit der WlBank Darlehen und Finanzierungszuschüsse zur Förderung des Mietwohnungsneubaus und der Modernisierung von Mietwohnungen bereit.
Um Fördermittel zeitnaher verteilen zu können, gibt es im Jahr 2025 zwei Termine zur Anmeldung von Bauvorhaben mit anschließender Mittelzuteilung. Als Termine für den Anmeldeschluss sind der 23. Mai 2025 und der 19. September 2025 vorgesehen.
Anmeldung von Neubauten oder Modernisierungsvorhaben können über die Kommunen eingereicht werden, in deren Zuständigkeitsgebiet sich das Objekt befindet.
Nähere Informationen erteilt der Fachbereich Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises unter der Telefonnummer 05681/775-8012.
Quelle: Schwalm-Eder-Kreis