Gebührenanpassung Schwalm-Eder-Kreis: Moderater Anstieg der Abfallgebühren

Gebührenanpassung zum 1. Januar 2025 beschlossen
Nach 18 Jahren stabiler Abfallgebühren hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis (ZVA) erstmals eine Anpassung der Gebührensätze beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Gebühren für die Leerung der Restmülltonnen und die Grundgebühr moderat an. Für eine 80-Liter-Restmülltonne erhöht sich der monatliche Betrag von 9,20 € auf 10,10 €. Auch die Grundgebühr je Wohneinheit erhöht sich leicht, von 4,70 € auf 5,16 € pro Monat.
Gründe für die Gebührenstabilität und aktuelle Anpassung
„Über nahezu zwei Jahrzehnte ist es uns gelungen, Kostensteigerungen aufzufangen“, erklärt Landrat Winfried Becker, Vorsitzender des ZVA-Vorstandes. „In 2025 kommen wir jedoch um eine moderate Anpassung nicht herum.“
Die außergewöhnliche Stabilität der vergangenen Jahre wurde maßgeblich durch Synergien mit der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) ermöglicht, die seit 2011 die Entsorgung der Abfälle aus den Landkreisen Schwalm-Eder und Marburg-Biedenkopf übernimmt. Synergieeffekte, wie die gemeinsame Vermarktung von Altpapier und die Einsammlung durch das Duale System, trugen zur finanziellen Entlastung bei.
Seit August 2012 erhält der ZVA Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers, die durch eine europaweite Ausschreibung und eine Kooperation mit zehn nord- und mittelhessischen Kommunen ermöglicht wurden. Darüber hinaus beteiligt sich das Duale System an den Einsammlungskosten für Papier, Pappe und Kartonagen (PPK), wodurch der ZVA nur noch 51 % dieser Kosten tragen muss.
Trotz dieser Vorteile sind die Effekte weitgehend ausgeschöpft. Bereits 2023 schloss der ZVA mit einem Defizit ab, und auch 2024 wird ein negatives Ergebnis erwartet. Ab 2025 sind deshalb Anpassungen unumgänglich.
Auswirkungen der CO₂-Abgabe und Zukunftsaussichten
Ein Haupttreiber für die Kostensteigerung ist die seit dem 1. Januar 2024 geltende CO₂-Abgabe. Diese wird auf Basis des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) auch auf die Verbrennung von Abfällen erhoben. Die Abgabe soll langfristig zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen, führt jedoch zu steigenden Kosten für die Abfallwirtschaft. In den kommenden Jahren wird die CO₂-Abgabe voraussichtlich weiter steigen, ebenso wie Energie- und Lohnkosten.
„Einen so außergewöhnlich langen Zeitraum mit stabilen Abfallgebühren werden wir wohl nicht wieder bekommen“, so Becker. Dank langfristiger Verträge mit der ALF sind jedoch die reinen Entsorgungskosten für Haus-, Bio- und Sperrmüll weitgehend abgesichert. Die anstehende europaweite Ausschreibung der Abfalleinsammlung im Jahr 2025 wird maßgeblich beeinflussen, wann und ob weitere Gebührenanpassungen notwendig werden.
Neue Gebühren ab Januar 2025 (pro Monat):
- 80-Liter-Restmülltonne (3-wöchentlich): 10,10 € (bisher 9,20 €)
- 120-Liter-Restmülltonne (3-wöchentlich): 15,15 € (bisher 13,80 €)
- 240-Liter-Restmülltonne (3-wöchentlich): 30,30 € (bisher 27,60 €)
- 1.100-Liter-Restmülltonne (4-wöchentlich): 104,15 € (bisher 94,85 €)
- 1.100-Liter-Restmülltonne (3-wöchentlich): 138,90 € (bisher 126,50 €)
- 1.100-Liter-Restmülltonne (2-wöchentlich): 208,35 € (bisher 189,75 €)
- 1.100-Liter-Restmülltonne (1-wöchentlich): 416,69 € (bisher 379,50 €)
- Grundgebühr je Wohneinheit: 5,16 € (bisher 4,70 €)
Die Gebühren beinhalten auch die Leerung der Bio- und Altpapiertonne sowie die Sperrmüllsammlung.
💡Infobox: Der ZVA auf einen Blick
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis (ZVA) übernimmt im gesamten Kreisgebiet die Einsammlung von Haus-, Bio- und Sperrmüll sowie Altpapier und Grünabfällen. Die Gebühren für diese Dienstleistungen werden von den Städten und Gemeinden eingezogen. Die eingesammelten Abfälle werden anschließend im Entsorgungszentrum Schwalm-Eder in Wabern gesammelt, von der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) umgeschlagen und an entsprechende Entsorgungsanlagen weitergeleitet.
Quelle: Schwalm-Eder-Kreis