Es ist fünf nach zwölf: Landkreise in Nordhessen schlagen Alarm

Die Landkreise in Nordhessen sehen sich in einer finanziellen Krise, die ihre Handlungsmöglichkeiten drastisch einschränkt. Bürgerinnen und Bürger fordern zurecht eine moderne Infrastruktur, doch Bund und Länder überlassen den Kommunen immer mehr Aufgaben ohne ausreichende finanzielle Mittel. Die Folge: drohende Einschnitte in essenzielle Dienstleistungen und eine wachsende Belastung der Bevölkerung.
Die wirtschaftliche Stagnation in Deutschland hat gravierende Auswirkungen auf alle staatlichen Ebenen. Mit sinkenden Steuereinnahmen und steigenden Transferkosten stoßen die Kommunen an ihre Leistungsgrenzen. Besonders betroffen sind soziale Leistungen, Jugendhilfe und Investitionen in Bildung, medizinische Versorgung und Infrastruktur.
Zudem belasten die Pflichtaufgaben, wie die Auszahlung von Sozialleistungen oder die Kostenübernahme für Ganztagsbetreuung, die Kreishaushalte immens. Freiwillige Leistungen, etwa die Förderung von Vereinen, Kultur und Integration, werden zunehmend beschnitten.
Die finanzielle Überlastung führt nicht nur zu Sparzwängen, sondern gefährdet auch die demokratische Teilhabe. Ehrenamtliche Kommunalpolitiker verlieren Gestaltungsspielräume, wodurch das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen weiter abnimmt.
Forderungen der Landkreise
Die nordhessischen Landkreise appellieren an Bund und Länder, sofort zu handeln:
- Angepasste Steuerverteilung: Die Landkreise fordern eine gerechtere Aufteilung der Umsatzsteuer, da die Umsätze konkret vor Ort entstehen.
- Kostendeckung sicherstellen: Neue gesetzliche Leistungen, wie Ganztagsbetreuung, müssen vollständig finanziert werden.
- Überprüfung der Leistungsgesetze: Maßgebliche Gesetze müssen auf Wirksamkeit, Angemessenheit und Finanzierbarkeit geprüft werden.
- Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung: Die verfassungsmäßig garantierte Selbstverwaltung muss wiederhergestellt werden. Detailvorgaben durch Bund und Länder müssen reduziert und Bürokratie abgebaut werden.
- Verantwortung klar regeln: Der Grundsatz „Wer bestellt, zahlt“ muss konsequent angewendet werden.
Quelle: Schwalm-Eder-Kreis