Festlich & sicher unterwegs: Weihnachtsdeko am und im Auto

Schmuck muss sicher befestigt sein – Lichterketten sind tabu
Ob Rentiergeweihe an den Seitenfenstern oder funkelnde Christbaumkugeln auf dem Armaturenbrett: Viele Autofahrerinnen und Autofahrer möchten ihre Weihnachtsstimmung auch auf der Straße zeigen. Doch die festliche Dekoration am Fahrzeug birgt Risiken und ist nicht immer erlaubt. Die ADAC Juristen klären auf, welche Regeln für Weihnachtsdeko im und am Auto gelten.
Sicherheit steht an erster Stelle
Weihnachtsdekoration darf weder die Sicht des Fahrers behindern noch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden. Besonders wichtig: Die Fahrzeugbeleuchtung und das Nummernschild müssen immer sichtbar bleiben.
- Außendekoration: Ein Rentiergeweih-Set oder eine rote Rudolph-Nase sind in der Regel unproblematisch – solange sie keine Scheinwerfer verdecken und keine Gefahr für Fußgänger darstellen. Bei Fahrten auf der Autobahn oder Landstraße sollte die äußere Deko jedoch entfernt werden, da sie sich bei hohen Geschwindigkeiten lösen und den nachfolgenden Verkehr gefährden könnte.
- Innendekoration: Weihnachtskugeln oder andere Accessoires im Fahrzeuginneren müssen ordnungsgemäß befestigt sein. Lose Gegenstände können bei einem plötzlichen Bremsmanöver zu gefährlichen Geschossen werden. Wer die Ladungssicherung missachtet, riskiert ein Verwarnungsgeld von mindestens 35 Euro. Auch die freie Sicht des Fahrers ist zwingend erforderlich – andernfalls drohen 10 Euro Verwarnungsgeld.
Lichterketten sind nicht erlaubt
Leuchtende Weihnachtsdekorationen wie Lichterketten oder blinkende Elemente sind laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verboten. Diese können andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder ablenken und stellen ein hohes Unfallrisiko dar. Verstöße werden mit mindestens 20 Euro Verwarnungsgeld geahndet. Im Falle eines Unfalls droht zudem die Haftung mit.
Fazit
Wer auch unterwegs in Weihnachtsstimmung kommen möchte, sollte darauf achten, dass Dekoration sicher befestigt ist und den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Andernfalls können Bußgelder drohen – und im schlimmsten Fall wird die Deko zur Gefahr.
Quelle: ADAC Kommunikation