Hundebadestrand und Grillverbot – Änderungen am Singliser See

Borken – Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Anpassung der „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ beschlossen. Aufgrund wiederholter Probleme und Beschwerden gibt es ab sofort zwei wesentliche Änderungen für die Nutzung des Singliser Sees: Die Wiedereinführung eines Hundebadestrands und ein erweitertes Grillverbot.
Wiedereinführung des Hundebadestrands
In den vergangenen Jahren wurde der ausgewiesene Badebereich am Singliser See zunehmend von Pferdebesitzern aus ganz Nordhessen genutzt. Die damit verbundenen starken Verschmutzungen des Wassers sowie zahlreiche Beschwerden von Badegästen machten eine erneute Regelung notwendig.
„Die Erfahrungen der letzten Sommer haben gezeigt, dass unser Singliser See bei vielen Nutzergruppen beliebt ist. Doch die Vielzahl von Pferden im Wasser führte zu erheblichen Verschmutzungen. Fast täglich erreichten uns Beschwerden“, erklärt Bürgermeister Marcèl Pritsch.
Daher wird der festgelegte Strandbereich nun wieder ausschließlich als Hundebadestrand ausgewiesen. Zudem gilt auf dem Rundweg eine ganzjährige Leinenpflicht, um Radfahrer und Spaziergänger zu schützen.
Grillverbot zur Brandprävention
Ebenfalls betroffen ist das Grillen am Singliser See und am Naturbadesee Stockelache. Dort ist offenes Feuer nun grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme gilt nur für Wohnmobilisten, die auf dem Stellplatz am Singliser See Gas- oder Elektrogrills nutzen dürfen.
„Das Grillen auf dem Parkplatz führte in der Vergangenheit immer wieder zu Verschmutzungen, weil Gäste die Holzkohle einfach liegen ließen. Zudem kam es zu Bränden im Bereich des Sees, die es künftig zu verhindern gilt“, so Bürgermeister Pritsch.
Neue Regeln im Überblick:
- Der Strandbereich ist wieder ein reiner Hundebadestrand.
- Ganzjährige Leinenpflicht für Hunde auf dem Rundweg.
- Grillverbot am gesamten Singliser See und Naturbadesee Stockelache.
- Wohnmobilisten dürfen Gas- und Elektrogrills auf ihrem Stellplatz nutzen.
Mit diesen Maßnahmen sollen der Schutz der Umwelt, die Sicherheit der Besucher und die Erhaltung der Wasserqualität gewährleistet werden.
Quelle: Stadt Borken