Jetzt Antrag stellen: Regionalbudget für Kleinprojekte 2025 verfügbar

Der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue, anerkannte Lokale Aktionsgruppe (LAG), ruft zur Antragstellung für das Regionalbudget 2025 auf. Für das kommende Jahr stehen voraussichtlich 100.000 € an Fördermitteln bereit. Die Mittel stammen vom Bund, dem Land Hessen und einem 10 %-igen Eigenanteil des Vereins. Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2025.
Die Förderung richtet sich an Vereine, Initiativen und Kommunen in der LEADER-Region Schwalm-Aue, zu der die Kommunen Wabern, Borken, Neuental, Schwalmstadt, Willingshausen und Schrecksbach gehören. Ziel ist die Unterstützung von Kleinprojekten, die zur nachhaltigen Entwicklung der Region beitragen.
Gefördert werden u.a. Projekte in folgenden Bereichen:
- Gesundheit, Versorgung, Kultur und Freizeit
- Außerschulische Bildungsmaßnahmen (z. B. zur Kulturgeschichte, nachhaltigem Handeln, Ehrenamt)
- Touristische Infrastruktur und Naherholung (z. B. Aktivtourismus, Kulturtourismus)
- Bioökonomie (z. B. ehrenamtliche Initiativen zur Selbstversorgung, Pflege von Streuobstwiesen)
Förderfähig sind Investitionen in Ausstattung und Maschinen ab einem Netto-Beschaffungswert von 410 €, kleinere bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen sowie Honorarkosten. Eigenleistungen können in Form von Materialkosten gefördert werden. Die Gesamtkosten eines Projekts müssen sich auf mindestens 2.000 € (brutto) und höchstens 10.000 € (brutto) belaufen. Der Förderzuschuss beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Bruttokosten.
Förderbeispiele aus den vergangenen Jahren finden sich auf unserer Website unter Förderung: www.schwalm-aue.de
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
- Die Maßnahme muss in der LEADER-Region Schwalm-Aue umgesetzt werden.
- Eine Vorfinanzierung durch den Antragsteller ist erforderlich.
- Der Projektbeginn darf erst nach Erhalt der Bewilligung erfolgen.
- Die Projektauswahl erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage der lokalen Entwicklungsstrategie.
- Die Umsetzung der geförderten Maßnahme muss bis spätestens 01. Oktober 2025 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Nicht gefördert werden Ersatzbeschaffungen, reine Instandhaltungsmaßnahmen sowie Projekte von Unternehmen und wirtschaftlich tätigen Vereinen mit Vorsteuerabzugsberechtigung.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag
- Ausgefülltes Projektblatt mit Kurzbeschreibung und Kostenaufstellung
- Kostenberechnung auf Basis von zwei Vergleichsangeboten
- Nachweis der Finanzierung (z. B. Vorstandsbeschluss bei Vereinen oder Gemeindebeschluss bei Kommunen)
- Einwilligungserklärung des Grundstückseigentümers bei Maßnahmen auf fremdem Grund
- Einwilligungserklärung zum Datenschutz
- Unterschriebene Selbsterklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation
- Satzung und Vereinsregisterauszug bei Vereinen
Bei baulichen Maßnahmen ist ein Nachweis über die baurechtlichen Voraussetzungen erforderlich. Liegt keine Baugenehmigungspflicht vor, ist dies durch eine Bestätigung der zuständigen Behörde zu belegen.
Zeitplan für Antragstellung und Umsetzung
- Bis 28.02.2025: Einreichung der vollständigen Anträge beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue
- März 2025: Bewertung der Anträge und Erstellung einer Rangfolge durch das LEADER-Entscheidungsgremium
- Bis 01.04.2025: Gesamtantrag des Vereins bei der Genehmigungsbehörde
- Mai 2025: Bewilligung der Mittel, Vertragsabschluss und Start der Projekte
- Bis 01.10.2025: Abschluss und Abrechnung der Projekte
- Anfang November 2025: Auszahlung der Fördergelder nach Prüfung der Unterlagen
Kontakt für Rückfragen und Beratung
Geschäftsstelle Regionalentwicklung Schwalm-Aue
Tel.: 05683 5009 60/61
E-Mail: regionalentwicklung@schwalm-aue.de
Website: www.schwalm-aue.de
Quelle: Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue