Polizei warnt vor Betrug mit Kryptowährungen und KI-Investitionen

Schwalm-Eder-Kreis: In den vergangenen Monaten haben professionelle Betrüger im Schwalm-Eder-Kreis drei Personen um insgesamt rund 1,5 Millionen Euro gebracht. Die Täter nutzten raffinierte Methoden und versprachen hohe Renditen durch vermeintlich lukrative Investitionen in Kryptowährungen und künstliche Intelligenz (KI). Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Masche und gibt Tipps, wie man sich schützen kann.
Neue Betrugsmaschen mit KI und Kryptowährungen
Betrüger setzen verstärkt auf aktuelle Trendthemen wie KI und Kryptowährungen. Über soziale Medien und Internetanzeigen locken sie ihre Opfer mit unrealistischen Gewinnversprechen. Sie präsentieren sich als Experten, fälschen Interviews und verwenden KI-generierte Inhalte, um Seriosität vorzutäuschen. Oft nutzen sie Zitate vermeintlich bekannter Persönlichkeiten:
„Eine Mindesteinlage von 250 Euro reicht aus, um mit dem Programm zu beginnen. Wenn Sie jeden Monat reinvestieren, können Sie in vier Monaten Ihre ersten 50.000 Euro verdienen.“
Solche Aussagen sind erfunden und dienen nur dazu, Druck aufzubauen und Investitionen zu erzwingen.
Betrüger kontaktieren gezielt über soziale Medien und Messenger-Dienste
Die Täter nutzen soziale Netzwerke, Messenger-Dienste und sogar Dating-Apps, um Vertrauen aufzubauen. Sie geben sich als seriöse Finanzberater aus und präsentieren täuschend echte Plattformen, auf denen vermeintliche Gewinne sichtbar sind. Tatsächlich sind diese Zahlen manipuliert, um weitere Einzahlungen zu provozieren. Sobald größere Summen investiert wurden oder eine Auszahlung gefordert wird, brechen die Täter den Kontakt ab – das Geld ist verloren.
Besonders perfide: Auch Personen, die bereits in der Vergangenheit betrogen wurden, werden erneut kontaktiert. Die Täter behaupten, dass noch Gewinne offen seien, und setzen die Geschädigten erneut unter Druck, weiteres Geld zu überweisen.
Vorsicht vor Geldwäsche – Opfer können sich strafbar machen
Einige Betrugsopfer werden von den Tätern angewiesen, Geld auf bestimmte Konten weiterzuleiten – angeblich zur Auszahlung ihrer Gewinne oder zur Weiterentwicklung der Investition. Tatsächlich handelt es sich dabei meist um Gelder aus anderen Betrugsfällen. Wer solche Überweisungen tätigt, riskiert, sich unwissentlich der Geldwäsche strafbar zu machen.
Die Polizei warnt eindringlich davor, Geld für Dritte weiterzuleiten oder Unbekannten Zugriff auf das eigene Bankkonto oder Kryptowallet zu gewähren. Ein Kryptowallet ist eine digitale Geldbörse, die Zugangsdaten zu Kryptowährungen speichert – genauso sensibel wie Bank-PINs und Passwörter.
So schützen Sie sich vor Anlagebetrug
- Plattformen überprüfen: Nutzen Sie offizielle Register wie die Unternehmenssuche der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
www.bafin.de/Unternehmenssuche - Unrealistische Versprechen hinterfragen: Hohe Renditen ohne Risiko gibt es nicht.
- Nicht unter Druck setzen lassen: Seriöse Finanzberater drängen nicht zu schnellen Entscheidungen.
- Keine persönlichen Daten preisgeben: Bankdaten, Wallet-Schlüssel oder Passwörter niemals an Dritte weitergeben.
- Unabhängige Beratung einholen: Verbraucherzentralen und Fachanwälte für Finanzrecht können helfen, unseriöse Angebote zu entlarven.
Was tun, wenn Sie betroffen sind?
- Sofort Bank kontaktieren: Die Bank kann gegebenenfalls eine Sperrung veranlassen.
- Polizei einschalten: Die nächste Polizeidienststelle informiert über die notwendigen Schritte zur Anzeigeerstattung.
- Kontakt zu den Tätern abbrechen: Jede weitere Kommunikation kann zu weiteren Verlusten führen.
- Keine weiteren Überweisungen tätigen: Lassen Sie sich nicht zu erneuten Zahlungen drängen.
Für weiterführende Informationen oder Beratung steht die Fachberatung unter 0561/17171 oder per E-Mail an praevention.ppnh@polizei.hessen.de zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Schwalm-Eder
August-Vilmar-Str. 20
34576 Homberg
Pressestelle
Telefon: 05681/774 140
E-Mail: pp-poea-homberg-ast.ppnh@polizei.hessen.de
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Quelle: Polizeidirektion Schwalm-Eder, ots