Wahlen
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Wahlen 2025
Am 27. Dezember 2024 löste Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes auf. Dies folgte dem Bruch der Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, nachdem Scholz die Vertrauensfrage gestellt und verloren hatte. Die Bundestagswahl wurde auf den 23. Februar 2025 vorgezogen, ursprünglich war der 28. September 2025 geplant.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung stattfinden müssen, während der alte Bundestag bis zur Konstituierung des neuen handlungsfähig bleibt. Vorzeitige Wahlen erfordern verkürzte Fristen, die durch eine Verordnung des Innenministeriums geregelt wurden. Diese trat am 28. Dezember 2024 in Kraft. Fristen und Details sind auf der Website der Bundeswahlleiterin einsehbar.
Die Legislaturperiode des Bundestags beträgt vier Jahre. Gewählt wird nach Artikel 38 des Grundgesetzes in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 18 Jahren, die mindestens drei Monate in Deutschland wohnhaft sind. Auch viele im Ausland lebende Deutsche können teilnehmen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, denen es per Gerichtsbeschluss entzogen wurde.