Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen im Schwalm-Eder-Kreis ab sofort verboten

Homberg (Efze) – Der Schwalm-Eder-Kreis reagiert auf die anhaltende Trockenheit: Ab sofort ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im gesamten Kreisgebiet untersagt. Grund ist der dauerhaft niedrige Wasserstand infolge ausbleibender Niederschläge.
In den vergangenen Wochen hat es im Schwalm-Eder-Kreis kaum geregnet. Die Wasserstände in Flüssen, Bächen und Seen sind stark gesunken. Eine nachhaltige Erholung der Pegelstände ist nicht in Sicht. Um ökologische Schäden zu vermeiden, hat der Kreisausschuss als zuständige untere Wasserbehörde auf Basis des Wasserhaushaltsgesetzes eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort in Kraft tritt.
Diese Regelungen gelten ab sofort:
- Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen ist im gesamten Kreisgebiet verboten.
- Auch Anlieger und Grundstückseigentümer mit direktem Zugang zu den Gewässern sind von der Regelung betroffen.
- Ausgenommen bleiben zunächst nur die Eder sowie die Fulda unterhalb der Edermündung.
- In begründeten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden – etwa bei drohender unbilliger Härte oder aus Gründen des Gemeinwohls.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Website des Schwalm-Eder-Kreises veröffentlicht unter:
www.schwalm-eder-kreis.de
Kontakt:
Pressestelle Schwalm-Eder-Kreis
E-Mail: pressestelle@schwalm-eder-kreis.de
Telefon: 05681 775-0
Quelle: Schwalm-Eder-Kreis